Pflege-Bahr-Versicherung
Pflegeversicherung mit staatlichem Rückenwind

Eine private Absicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit ist heutzutage sehr wichtig. Die wenigsten Menschen können im Pflegefall den hohen Eigenanteil für Pflege und Unterkunft im Pflegeheim oder eine umfassende häusliche Versorgung aus eigener Tasche zahlen. Viele müssen auf ihr Vermögen zurückgreifen oder soziale Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein ganz klarer Vorteil dieser Pflegezusatzversicherung ist, dass die Versicherungsgesellschaften keine Gesundheitsfragen über die zu versichernten Person stellen dürfen. Hier haben alle Personen noch eine Chance, die bei anderen Pflegeversicherungen sich entweder nicht oder nur mit sehr hohen Beitragskosten versichern können. So können bei der Bahr-Pflegeversicherung Personen mit Erkrankungen ohne hohen Risikozuschlag absichern. Die Pflegebahr-Tarife sind mit einer Wartezeit von bis zu 5 Jahren ausgestattet (gerechnet ab Versicherungsbeginn), ein Leistungsanspruch im Falle der Pflegebedürftigkeit besteht erst nach Ablauf der vorgesehenen Karenzzeit.

Weiterer Vorteil ist die staatliche Förderung dieser Pflegeversicherungsart. Es lohnt sich für die jenigen, die mindestens 10 Euro monatlich selbst sparen und in die Versicherung einbezahlen.


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"Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten - staatlich gefördert. Die Pflegekosten machen inzwischen monatlich mehrere Tausend Euro aus. Davon bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil. Die Situation wird sich verschärfen."

Rüdiger Forsbeck - Seniorchef

 

 

Was verbirgt sich hinter Pflege-Bahr?

Bei der Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, die die Pflegepflichtversicherung ergänzen soll. Durch die staatliche Förderung in Form von Zulagen werden akzeptable Leistungen mit einem überschaubaren Eigenbeitrag garantiert. Deshalb möchte man mit der Pflege-Bahr vor allem Versicherte ansprechen, die nur einen recht geringen Eigenanteil für die Ergänzung ihrer Pflegepflichtversicherung aufbringen können. Die Pflege-Bahr wird im Idealfall durch eine ungeförderte private Pflegeversicherung ergänzt, um einen umfassenden Schutz im Pflegefall sicherzustellen.

Wer eine private Zusatzversicherung für den Pflegefall abschließt, bekommt jährlich 60 Euro Zuschuss vom Staat. Dazu muss der Versicherte einen eignene Betrag von mindestens 10€/Monat leisten. Durch den geringen Eigenanteil soll es vorrangig für Menschen mit einem niedrigen Einkommen möglich sein, eine akzeptable Zusatzversorgung für den Pflegefall aufzubauen. Die Verbraucher müssen für die Gewährung der Förderung keine speziellen Voraussetzungen erfüllen. Der Vorteil: Auch ältere und kranke Menschen können sich ohne Vorbedingungen versichern.

 

 

Pflegegelder-Mindestleistungen

Im Pflegefall werden folgende Mindestleistungen gezahlt

Pflegestufe

Mindestleistungen

entspricht

Pflegestufe III

600,00 EUR

100%

Pflegestufe II

180,00 EUR

30%

Pflegestufe I

120,00 EUR

20%

Pflegestufe 0

60,00 EUR

10%

Je nach Eintrittsalter und/oder Beitragshöhe können die Leistungen natürlich dementsprechend höher ausfallen.

 
 

Die Auswahl der richtigen Pflegeversicherung ist von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen abhängig

 

Für wen ist Pflege-Bahr geeignet?

Abschließen kann den Pflege-Bahr Tarif jeder Erwachsene, der in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist und aus dieser noch keine Leistungen bezieht oder bezogen hat. Für diese private Pflegeversicherung sieht die staatliche Förderung die Zahlung einer Zulage in Höhe von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro pro Jahr vor. Diese gibt es jedoch nur, wenn vertraglich eine monatliche Mindestleistung von 600 Euro in Pflegegrad 5 sowie ein Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro monatlich vereinbart gilt. Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse sowie Risikozuschläge entfallen grundsätzlich.

 Menschen mit Vorerkrankungen eröffnet er die Möglichkeit, privat vorzusorgen und junge Versicherungsnehmer zahlen einen sehr geringen Beitrag. Es müssen alle Beitragszahler aufgenommen werden.

Durch die 5€ Förderung ist der Pflege-Bahr auch besonders für junge Menschen interessant. Für 10€ Eigenbetrag kann immerhin eine Absicherung in Stufe 3 von bis zu 2000€ erreicht werden. Zudem fallen 5 Jahre Wartezeit besonders für junge Versicherungsnehmer nicht nicht ins Gewicht. Bei einigen Anbieter entfällt die Wartezeit, wenn ein Unfall vorliegt.

 

 

Reicht Pflege-Bahr alleine aus?

Eine allumfassende, leistungsstarke Absicherung ist die Pflege-Bahr Versicherung sicherlich nicht. Sie ist eine Basisabsicherung, zu jeder Zugang hat, der auch in der deutschen Pflegepflichtversicherung versichert ist. Einzige Einschränkungen sind, dass man über 18 Jahre alt sein muss und noch kein Pflegefall sein darf. Besonders junge Versicherungsnehmer können sich mit diesem Tarif preiswert eine zusätzliche Vorsorge aufbauen. Ganz entscheidend ist jedoch für viele, dass keine Gesundheitsfragen gestellt werden dürfen. Und genau dies macht den Pflege-Bahr für viele so interessant.

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, die finanziellen Belastungen im Pflegefall abzufedern. Dennoch reicht sie zusammen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, um im Ernstfall die Pflegekosten sowohl im häuslichen Bereich als auch im Seniorenstift bzw. Pflegeheim zu decken. Sind die Differenzkosten nicht weiter abgesichert, so müssen sie von Ihnen und Ihren Angehörigen privat getragen werden.

 

 

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Antworten auf häufige Fragen

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2013 eine private Pflegeversicherung eingeführt, die er staatlich fördert. Der Abschluss eines solchen Vertrages ist freiwillig. Die Förderung erfolgt in Form einer Zulage

Der sogenannte Pflege-Bahr, benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr, soll zu einer erheblichen Entlastung im Pflegewesen führen und eine staatlich geförderte Option im Bereich private Pflegeversicherung darstellen. Wie bei der Riester-Rente haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen monatlichen Betrag in eine private Pflegeversicherung einzuzahlen. So können Sie von geförderten Leistungen profitieren.

Der Staat zahlt einen monatlichen Betrag von 5 Euro in die Versicherung ein. Das soll die Kosten für den Nutzer gering halten, aber auch die Kosten für den Staat im Pflegefall deutlich absenken. Die großen Vorteile des Pflege-Bahr sind, dass für die Versicherung kein Höchsteintrittsalter besteht, und keine Gesundheitsprüfung notwendig ist.
Ihr Versicherungsstatus in der Rentenversicherung spielt hinsichtlich der Förderung keine Rolle. Personen, die eine Förderung bekommen möchten und nicht gesetzlich rentenversichert sind, werden bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund neu erfasst.

Für Sie als Bürger entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand. Denn generell ist es so, dass das Versicherungsunternehmen, bei dem Sie den Bahr abschließen, für Sie bei der zentralen Stelle die Zulagennummer beantragt.
Die Förderung erfolgt anhand einer Zulage. So wird dies auch für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen attraktiv. Steuerlich geförderte Leistungen würde nur jene begünstigen, die aufgrund der Höhe ihres Einkommens Einkommenssteuer zahlen.

Hier wäre nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums der Kreis der Anspruchsberechtigten kleiner als der Kreis derjenigen, die von der Förderung durch die staatliche Zulage profitieren.
Der Zuschuss beträgt 60 Euro im Jahr. Vorausgesetzt wird ein Mindestbeitrag von 10 Euro im Monat (= 120 Euro pro Jahr) und auf diesen kommt die Zulage von 5 Euro monatlich vom Staat für Ihre Pflege hinzu.
Mit dem Abschluss eines „Pflege-Bahr“-Vertrages beauftragt der Versicherungsnehmer das betreffende Versicherungsunternehmen die Zulage zu beantragen. Damit ist auch die Beantragung einer Zulagennummer bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung verbunden.

Das Versicherungsunternehmen übermittelt der zentralen Stelle die erforderlichen Daten nach Ablauf des Versicherungsjahres. Danach wird die Zulage an den Versicherer gezahlt und anschließend dem entsprechenden Vertrag gutgeschrieben.
Alle Personen, die in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind, sind förderfähig. Ferner müssen diese Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben und noch keine Leistungen auf Grund einer Pflegebedürftigkeit beziehen.

Wenn schon entsprechende Leistungen beantragt wurden, kann trotzdem ein „Pflege-Bahr“-Vertrag abgeschlossen werden, da für einen eventuellen Ausschluss der tatsächliche Bezug von Leistungen ausschlaggebend ist.

Es ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr (10 Euro monatlich) zu leisten. Dazu kommt dann der jährliche Förderbeitrag von 60 Euro pro Jahr ( 5 Euro monatlich).

Wenn die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz in das europäische Ausland oder ein Mitgliedsstaat der EU verlegt, kann der „Pflege-Bahr“-Vertrag fortgeführt werden, sofern die soziale oder private Pflegepflichtversicherung weiterbesteht.

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WAS UNSERE KUNDEN SAGEN

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Hanna B. Bad Münstereifel

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Thomas K. Mechernich

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Rolf G. Bonn

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Deshalb sollten Sie sich in Ruhe Zeit für eine fundierte Beratung nehmen, bevor Sie sich entscheiden.