Krank im Urlaub. Der richtige Schutz vor teuren Überraschungen.

Wer im Urlaub ernsthaft krank wird, steht vor großen Problemen und teuren Überraschungen

Die Auslandsreisekrankenversicherungen schützt vor teuren überraschungen im Falle von ernsthaften Erkrankungen oder Unfällen.

Jedes Jahr häufen sich die Horrormeldungen über immense Krankheitskosten im Urlaub. Ein akute Erkrankung oder ein Unfall während des Urlaubs machen uns schnell mal einen Strich durch die Erholung und die Finanzen. Krank im Urlaub, das betrifft nicht nur Kinder und Senioren. Wie die Statistiken zeigen, sind alle Altersgruppen betroffen.

 

KRANK IM TÜRKEI URLAUB

Vor einigen Zeit berichteten die Medien von einem 29-jährigen Patienten, der auf den Kosten seiner Bypass-Operation in der Türkei sitzen bleib. Der Urlauber hatte eine ihm bis dahin nicht bekannte Herzerkrankung. Sie musste sofort behandelt werden, da er bewusstlos aufgefunden wurde. Krank sein im Ausland ist teuer. Für den Eingriff berechnete das Krankenhaus gesamt 18.361€.  Der Patient hatte vor der Reise keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen. Er bezahlte die Rechnung und hoffte auf Erstattung des Betrages von seiner deutschen Krankenkasse. Die bezahlte aber nur  ca. 4.000€, den Rest sollte er selbst tragen. Der Schreck über diese unerwartete finanzielle Belastung war natürlich riesengroß. Er klage gegen seine Krankenversicherung. Den Prozeß hat er verloren.

 

IM URLAUB AUF AUF NUMMER SICHER

Auf Nummer sicher geht man nur dann, wenn man eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat. Diesen Schutz gibt es schon ab 9€ für Singels und 21€ für Familien bis 6 Wochen Reisedauer. Auslandsreisekrankenversicherung gibt es auch als Jahrespolice. Sie gilt auch für Geschäftsreisen. Für Work-Travel-Aufenthalte lässt sich versicherte Reisedauer verlängern. Nach einem schweren Unfall oder bei schwerer Krankheit kann ein Krankenrücktransport nach Deutschland erforderlich sein. Für einen Ambulanzflug kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Die Krankenkassen erstatten diese Kosten grundsätzlich nicht. Wer möchte, kann den Krankenrücktransport aus dem Ausland zur Auslandsreisekrankenversicherung dazubuchen.

Schnell werden Kinder im Urlaub mal krank

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für Familien mit Kindern ein Muss

 

Familien mit Kinder, Aktivurlauber & Senioren

Unverzichtbar ist die Auslandsreisekrankenversicherung für Familien mit Kindern oder Senioren. Wie schnell klagt ein Kind in lang ersehnten Urlaub über Ohrenschmerzen oder einen fieberhaften Infekt. Dann ist die Reiseapotheke nicht ausreichend, ein Arzt muss her. Urlaub mit Kindern lässt sich eben viel weniger planen. Familien mit kleinen Kindern sollten darauf achten, daß der gewählte Tarif einen Rooming-In-Service beinhaltet. Eltern können dann auf Kosten der Auslandsreisekrankenversicherung im Zimmer ihrer Kinder übernachten.

 

Alle Kosten abgesichert

Niemand will seinen Urlaub beim Arzt oder im Krankenhaus verbringen. Man tritt beim Wandern daneben, stürzt mit dem Bike, hat einen Unfall beim Segeltörn oder man hat sich durch die Klimaanlage einen Infekt angelacht. Die Erholung ist dahin. Mit einer Auslandreisekrankenversicherung für wenige Euro sind Krankenhaus-, Behandlungs- und Arzneikosten weltweit abgesichert. Hat man einen Krankenrücktransport mit abgeschlossen, so sorgt Versicherung bei medizinischen Gründen dafür, daß man zum Heimatort zurückgebracht wird. Man kümmert sich darum, daß die minderjährigen Kinder nach Rückholung der Eltern sicher nach Hause kommen. Die Notrufzentrale ist 24 Stunden ereichbar.

 

Privat Versicherte

Auch privat Krankenversicherte sollten vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern. Möglicherweise enthält Dein KV- Tarif schon den Rücktransport. Ein Anruf beim Versicherer oder bei uns schafft Klarheit😉.

 

Ambulanzflüge

Ein Ambulanzflug von den Kanaren nach Deutschland beträgt ca. 45.000€, aus Mexiko ca. 70.000€ und aus Asien/Australien bis zu 130.000€. Der Rücktransportschutz ist schon für wenige Euro zu haben.

Achte in Deinen Vertragsbedingungen drauf, dass er die Formulierung „medizinisch sinnvoll“ und nicht „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ enthält. Diese Voraussetzung ist so gut wie nie zu erfüllen. Im zweiten Fall gibt‘s nur einen Rücktransport bezahlt, wenn im Urlaubsland der Standard der medizinischen Versorgung so niedrig ist, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann. Also besser Finger weg von dieser Einschränkung!

Auch bei Reisen in Länder, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, ist eine Auslandreisekrankenversicherung wichtig. Denn oft werden nicht alle Kosten übernommen. Schnelle medizinische Hilfe im Ausland  gibt es oft nur gegen Bares. Findet man eine Klinik, die die europäische Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenversicherung akzeptiert, so bekommt man meist nur eine  medizinische Grundversorgung. Auch medizinisch notwendige Krankenrücktransporte aus dem Ausland zahlt die gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Wichtig ist, eine Auslandskrankenversicherung zu wählen, die auf Dich individuell zugeschnitten ist,. Eine, die wirklich alle Kosten deckt und im Urlaubsland die bestmögliche Behandlung gewährleistet.

 

 

GUT ZU WISSEN

Weil das Versicherungschinesisch der Bedingungen einige Fallstricke birgt und wir Deine Auslandsreisekrankenversicherung optimal auf Dich und Deinen Urlaub abstimmen, findest Du bei uns keinen Online-Rechner. So sollte beim Krankenrücktransport bspw. die Formulierung „medizinisch sinnvoll“, nicht „medizinisch notwendig“ enthalten sein. Im Ernstfall macht das den Unterschied, ob man einen Rücktransport bekommt oder nicht.

Online-Rechner durchsuchen in der Regel nur einige wenige Anbieter und schlagen Dir „ausgewählte“ Reiseversicherungen vor, die nicht zwangsläufig günstig sein müssen. Ggfls. sogar Reiseversicherungspakete mit Bausteinen, die Du überhaupt nicht benötigst. Wir sorgen dafür, daß Du nur das abschließt, was Du wirklich brauchst, um Deinen Urlaub sorglos zu geniessen.

 
Was die Krankenversicherung in Corona-Zeiten übernimmt und wo man selbst zahlt
In allen Ländern mit aufgehobener Reisewarnung springt die Auslandreisekrankenversicherung wieder ein. Besteht für das Urlaubsland eine Reisewarnung, greift die Auslandreisekrankenversicherung meist nicht. Hilfreich ist ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer trotzdem in ein Land mit bestehender Reisewarnung reist, muss ggfls. die Kosten teilweise oder komplett selbst tragen. Wird im Urlaubsland eine Quarantäne angeordnet, springen die privaten und gesetzlichen Kassen für Krankenrücktransporte nicht ein. Man muss sich also selbst helfen.

 

TIPP:

Als Pandemie eingestufte Infektionen sind meist in allen Policen ausgeschlossen. Brichst Du Dir im Urlaub einen Fuß, ist diese Behandlung versichert. Bei einer Corona-Infektion musst Du die Behandlung selbst bezahlen, möglicherweise mit Krankenhausaufenthalt und künstlicher Beatmung.

 

 
Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur im Inland, im Ausland werden höchtens Teilleistungen bezahlt. Folgende Ausnahmen gibt es:
Bei Reisen in EU-Länder werden alle Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, die medizinisch notwendig sind. Dafür braucht man eine European Health Insurance Card (EHIC), die man bei der Krankenkasse beantragen können. Arzt und Krankenhauskosten werden maximal bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze übernommen. Weigert sich Arzt oder Krankenhaus die EHIC Karte anzunehmen, muss man in Vorleistung gehen und bekommt den Maximalsatz nach Rückkehr erstattet. Je nach Land unterscheiden sich die Leistungen, man sollte also sich vor der Reise bei der eigenen Krankenkasse informieren.

Krankenrücktransporte aus dem Ausland wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt, ebenso wenig Behandlungen in einer Privatklinik oder von einem Spezialisten.

Privat Versicherte sollten vor Reiseantritt bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachfragen, ob der Tarif die Behandlungskosten und einen Krankenrücktransport bei einer Corona-Infektion abdeckt.
 
Die Gefahr nach Einreise im Urlaubsland in Quarantäne zu geraten, besteht eigentlich überall. Wenn man innerhalb von 14 Tagen Kontakt mit einem bestätigten oder vermutlichen Covid-19 Patienten hatte, sich in einer Region mit nachgewiesenen Fällen aufgehalten hat, kann man schnell selbst zum Verdachtsfall werden und Quarantäne angeordnet werden. Kann man dadurch nach den Ferien die Arbeit nicht pünktlich antreten, muss man umgehend den Arbeitgeber informieren, damit man Lohnfortzahlung bekommt.
 
ACHTUNG: Das gilt nicht, wenn man in ein Land reist, für das eine Reisewarnung bestand. Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, dann Lohnfortzahlung zu leisten, ggfls. muss man unbezahlten Urlaub nehmen.
 


 

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Krank im Urlaub. Der richtige Schutz vor teuren Überraschungen
  • Information
  • Unabhängige Beratung
  • Tarifempfehlungen
4.8

Meine Bewertung

Krank im Urlaub. Der richtige Schutz vor teuren Überraschungen

Ich empfehle die Beratung von Leo Forsbeck, da man die Versicherung genau angepasst hat. Ich bike gerne und fahre dafür hin und wieder ins europäische Ausland. Da ich schon einmal einen Unfall im Urlaub hatte und alle Krankheitskosten vorstrecken musste, möchte ich mich absichern. Die Kosten für unnötige Zusatzversicherungen konnte ich dank Frau Hahn einsparen. Die werden für einen neuen Helm wieder ausgegeben 😉 Vielen Dank!