Happy Halloween!

Leo Forsbeck - Die Versicherungs-Exerten

***VERSICHERUNGS - TIPP***

Es ist soweit! Halloween steht vor der Tür. Als Vampire, Zombies, Fledermäuse oder Gespenster ziehen Kids von Haus zu Haus. „Süßes, sonst gibt’s Saures!“ Wer nichts anbietet, wenn es klingelt, muss mit Streichen rechnen. Streiche sind an diesem Tag an der Tagesordnung. Harmlose Streiche wie Konfetti im Briefkasten, Klopapier in den Sträuchern, Zahnpasta auf der Türklinke, sind nicht das Problem, sondern die Eier auf der Hauswand, die zugeklebten Türschlösser oder gesprengte Briefkästen, beschädigte Autos. Bei Sachschäden hört bei den meisten der Spaß auf. Doch wer haftet in diesen Fällen und welche Versicherung tritt für den entstandenen Schaden ein?

Haften Eltern für ihre Kinder?
Nach einer Anzeige wird geprüft, ob Eltern ggfls. ihre Aufsichtpflicht verletzt haben, nur dann sind sie zu Ersatz verpflichtet. Sind die Kinder noch unter 7 Jahren und sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, können nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Dennoch fühlen sich viele Eltern moralisch verpflichtet, für die, von ihren Kindern angerichteten Schäden, aufzukommen. Man will es schließlich mit den Nachbarn nicht verderben. Dazu steht ein Zusatzbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung zur Verfügung, der auch Schäden von deliktunfähigen Kindern abdeckt.

 

Wann haften Kinder und Jugendliche?
Der Gesetzgeber hat es klar niedergelegt: Gemäß BGB § 828 Abs.1 sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktfähig und haften deshalb auch nicht für Schäden, die sie anrichten. Im Straßenverkehr gilt diese Regelung bis zum zehnten Lebensjahr. Kinder über sieben Jahren und unter 18 haften immer, wenn sie die nötige „Einsichtsfähigkeit“ besitzen – was im Einzelfall geprüft wird. Grundsätzlich gilt: Je älter das Kind, desto eher wird die Haftung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung positiv entschieden.

Bei vielen Autobesitzern wächst die Sorge: Wer haftet, wenn mein Fahrzeug bei einem Streich beschädigt wird? Wer eine Vollkaskoversicherung hat, ist fein raus. Diese übernimmt Vandalimusschäden. Hat man nur eine Teilkasko, bleibt man eventuell auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, man findet den Übeltäter, den man dann zum Schadenersatz heranziehen kann. Je nach Alter haften Kinder, wenn sie eine Sachbeschädigung begehen selbst, oder die Eltern. Sind Eltern von Kindern unter sieben Jahren ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, können auch sie rechtlich belangt werden. Als Verletzung der Aufsichtspflicht gilt bereits, wenn das Kind alleine um die Häuser ziehen darf. Die Lösung: eine erweiterte Haftpflichtversicherung, die Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden, übernimmt. Man sichert Beschädigungen und Missgeschicke ab, ohne daß die Aufsicht durch die Eltern oder einen Elternteil nötig ist.

Regeln für die kleinen Monster
Um die Risiken zu minimieren, kann man schon bei der Vorbereitung anfangen. Die Kostüme der Kinder sollten nicht zu ausladend sein. Viele der Nachbarn werden ihre Häuser dekoriert haben und in der ein oder anderen Kerze fängt sich schnell mal der Zipfel eines Vampirumhangs. Dann sollten die Kinder alle Taschenlampen dabeihaben. Falls die Straßenbeleuchtung knapp wird, können sie Licht ins Dunkel bringen und keins der Kinder wird sich zu sehr gruseln. Wenn Dein Sprössling das erste Mal zu Halloween rausgeht, solltet ihr ihn darauf vorbereiten, daß auch andere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Verkleidung unterwegs sein werden. Kindern fällt es oftmals sehr schwer, Realität und Fiktion auseinander zu halten. Wenn sie vorher wissen, dass das alles nur Verkleidung ist, fällt es ihnen leichter, den Sensemann als Nachbarn zu enttarnen.

 

 

Checkliste für Eltern kleiner Halloween Geister

Erkläre den Kindern, daß zugeklebte Schlüssellöcher, Feuer legen, Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten zünden, keine Streiche, sondern Sachbeschädigung sind; meist folgt die Anzeige!

Schaue nach, mit welchen Requisiten Deine Kinder auf Halloween-Tour gehen!

Mache Deinem(en) Kind/ern Mut, dem Gruppendruck zu widerstehen und nicht bei üblen Streichen oder Sachbeschädigungen mitzumachen

Was Angst macht, ist von Kind zu Kind unterschiedlich. Begleite - wenn möglich - Dein(e) Kind/er in der Dunkelheit. Körperkontakt vermindert die Furcht.

Prüfe Deine Versicherung auf ihren Umfang der Absicherung oder lass uns prüfen, ob Du und Deine Familie ausreichend versichert seid

 


Ruf uns an, wir beantworten Deine offenen Fragen zu Deiner Versicherung. Auch wenn Du noch nicht bei uns versichert bist, helfen wir Dir gerne weiter.

 

Telefon 02253/8420 oder 0177 / 838 70 19

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HAPPY HALLOWEEN - VIEL SPASS!